Eine professionelle Datenrettung ist nicht günstig, daher ist es wichtig auch für den Fall der Fälle vorzusorgen. Längst haben die Versicherungen erkannt, dass nicht die Datenträger, sondern die Daten den wahren Wert darstellen und bieten entsprechende Produkte an.

Doch die Frage, welche Versicherung im Fall von Datenverlust greift, ist tatsächlich komplexer als viele denken. Denn „Datenverlust“ ist kein klassischer Versicherungsschaden wie Brand oder Diebstahl. Ob und welche Versicherung für den Schaden aufkommt, hängt stark von der Ursache des Datenverlustes und dem Versicherungsvertrag ab.

In diesem Artikel räumen wir mit den häufigsten Mythen und erklären, in welchen Fällen Versicherungen tatsächlich zahlen.

  1. Es gibt mehrere Arten Datenverlust zu versichern: Hausratversicherung, Elektronikversicherung, Cyberversicherung, Geräteschutzbrief / Garantieversicherung.
  2. Bei jeder dieser Versicherungen können unter Umständen andere Ursachen für Datenverlust abgesichert werden. Manchmal werden Zusatzpolicen angeboten, z.B. bei der Hausratversicherung, um den Schutz zu erweitern.
  3. Eine klassische Hausratversicherung übernimmt möglicherweise Datenrettungskosten bei Überspannung, Überschwemmung oder Brand. Doch auch hier ist es wichtig zu prüfen, ob nicht nur die Kosten für die Festplatte oder der Computer ersetzt werden.
  4. Ein Zusatzschutzbrief kann auch im Fall von einem physischen Schaden an dem Datenträger notwendig sein.
  5. Die Kosten, die die Versicherung übernimmt, variieren. Daher ist darauf zu achten, wie hoch die Summe ist: Werden die kompletten Kosten übernommen oder nur ein Pauschalbetrag?
  6. Eine Haftpflichtversicherung beinhaltet selten die Übernahme der Datenrettungskosten, wenn ein Schaden an einem Datenträger verursacht wurde.
  7. Eine Cyberversicherung übernimmt Kosten nach Ransomware, Virenbefahl oder Cyberangriffen. Nach dem Cyberangriff sind selten alle Daten wiederherstellbar. Daher sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherung bei solchen Fällen auch die Kosten des Ausfalls (Gewinnverlust) und die Zeit, die es braucht, um die Daten aus den Backups oder anderen Quellen wiederherzustellen, deckt.
  8. Die Kosten der Datenrettung werden nicht übernommen, wenn es Selbstverschulden war. Keine Versicherung zahlt die Kosten einer Datenrettung, wenn Daten versehentlich gelöscht wurden.
  9. Nicht jeder Defekt an einer Festplatte, nicht mal jeder Elektronikschaden, lässt sich als Überspannungsschaden deklarieren. Die neuen Geräte haben einen Überspannungsschutz.
  10. Eine zusätzliche Garantieversicherung bei Kauf eines neuen Datenträgers, Laptops, Computers oder Smartphones beinhaltet i.d.R. auch Datenrettung.

Fazit: Datenrettung ist selten automatisch versichert. Daher prüfen Sie Ihre bestehenden Versicherungen oder lassen Sie sich von Ihrem Versicherungsberater erklären, wie sie die Datenrettungskosten gezielt absichern können. Achten Sie dabei darauf, welche Datenträger und welche Schadensursachen versichert sind, bis zu welcher Summe Kosten übernommen werden, wie der Ablauf ist, welche Nachweise benötigt werden und, ob es Vertragspartner gibt.

Ihre Daten sind wertvoll – schützen Sie diese!

Wir arbeiten seit vielen Jahren eng mit vielen namenhaften Versicherungen zusammen. Wir haben gemeinsam spezielle Prozesse erarbeitet, die einen schnellen und reibungslosen Ablauf ermöglichen. Durch unsere detaillierten Analyseberichte sind schnelle Kostenübernahmen möglich, selten werden zusätzliche Gutachter befragt.

Sind Sie nicht sicher, ob Ihre Versicherung greift? Rufen Sie uns an, wir erklären Ihnen, worauf Sie achten sollen und wie die weitere Vorgehensweise ist.

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